12. - 14. Schwangerschaftswoche
Das Ersttrimester-Screening ist eine detaillierte Ultraschalluntersuchung, die zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Das Kind ist jetzt vom Kopf bis Steiss zwischen 60-80 mm lang. Zu diesem Zeitpunkt führen wir eine frühe Feindiagnostik durch. Schwere Organ-Fehlbildungen können nämlich jetzt schon ausgeschlossen werden. Bei bestimmten Risikoschwangerschaften kann man hier eine Punktion der Placenta als „Chorionzottenbiopsie (CVS)" durchführen.
Beim ETS wird eine frühe Organdiagnostik des Feten, einschließlich einer frühen fetalen Echokardiografie, durchgeführt. Zusätzlich zum frühen Organultraschall kann eine individuelle Risikoabschätzung für das Vorliegen klassischer Chromosomenstörungen wie der Trisomie 21 (Down-Syndrom) vorgenommen werden. Hierzu wird die sogenannte Nackentransparenz (NT) gemessen und durch einen Algorithmus berechnet. Ergänzend zum Ultraschall werden folgende Blutergebnisse miteinberechnet:
Serumbiochemie beim Ersttrimester-Screening:
Hierbei wird das individuelle Risiko durch einen detaillierten frühen Ultraschall und die Bestimmung plazentarer Hormone im mütterlichen Blut ermittelt. Die Risikoberechnung erfolgt nach den Richtlinien der Fetal Medicine Foundation (FMF) in London, wofür unser ärztliches Personal zertifiziert ist. Das ermittelte individuelle Risiko wird als Verhältniszahl angegeben, beispielsweise 1:500 für die Trisomie 21.
Nicht-invasiver pränataler Test (NIPT):
Ergänzend zum frühen Organultraschall werden die Trisomien 13, 18 und 21 durch die Analyse der zellfreien fetalen DNA (cffDNA) im mütterlichen Blut bestimmt. Diese Methode ist als NIPT bekannt. Die Kosten für diesen Test werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wir beraten Sie gerne individuell zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Testverfahren und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie ideale Untersuchungsmethode.
Das Ersttrimester-Screening inklusive der Serumbiochemie gehört nicht zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen. Somit werden die Kosten dafür nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und gelten als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).